Siehe auch:
Allgemeine Server Regeln
Minigames Server Regeln
Lobby Server Regeln
Creativ Server Regeln
Strafmaß von FrostlandCraft
Minigames Server Regeln
Lobby Server Regeln
Creativ Server Regeln
Strafmaß von FrostlandCraft
Hier die RPG Server Regeln:
1. Allgemeine Regeln
Es gelten die von FrostLandCraft definierten allgemeinen Regeln!
Diese sind hier einzusehen:
Allgemeine Server Regeln
2. Inaktivität
1. Euer Inventar und Geldbestand bleibt euch erhalten, egal wie lange ihr offline seid
2. Ab dem 30 Offline-Tag können Grundstücke und dessen Inhalt enteignet werden.
3. Durch ein Abwesenheit-Schild am Eingang eures GS könnt ihr diese Zeit auf maximal 60 Tage erweitern. Das Schild MUSS von dem GS-Besitzer erstellt worden sein. Nach 61 Tagen darf immer enteignet werden. Wir können einfach nicht wissen, ob eine Person die 2 Monate offline war überhaupt wieder auf FrostLandCraft kommt. Damit Stadtherren eine belebte Stadt haben können darf dann enteignet werden.
3. Tierhaltung und Farmen
- Tierfarm
1. Je Tier müssen volle 10 Blöcke Fläche zur Verfügung stehen.
2. Damit das Zählen der Tiere für Teammitglieder besser machbar ist, wäre es gut wenn die Tiere in rechteckigen Gehegen gehalten werden.
3. Tiere, die auf Wasser schwimmen, sind NICHT erlaubt.
Durch ständige Bewegungen zehrt dies zu viel an der Serverleistung.
4. Auf einem GS sind MAX. 135 Tiere erlaubt.
Aneinander liegende Grundstücke eines Spielers zählen als EIN Grundstück, auch wenn sie unterschiedliche IDs haben.
Es ist nicht erlaubt, sich Megafarmen an Tieren aufzubauen.
FORMEL ZUM ERRECHNEN: Länge mal Breite vom Grundstück geteilt durch 15 = Tieranzahl
- XP-Farm (Monster)
1. XP-Farmen sind erlaubt, allerdings darf man dort nicht AFK (abwesend) stehen.
Sollte ein Teamler kontrollieren und ein Nutzer steht AFK, so werden alle umliegenden Spawner zerstört. Die Länge des AFK- Stehens ist irrelevant.
2. Wird ein Spieler mit einem AFK-Bot erwischt, wird dies bestraft.
- Pflanzenfarm
1. Alles was angebaut wird, muss zu Fuß und von Hand (mit geeignetem Werkzeug) abgeerntet werden.
2. Auto- und halbautomatische Farmen sind also NICHT erlaubt.
.
- Generatoren
1. Jegliche Art von Generatoren sind untersagt.
2. Unendliche Wasserquellen zählen nicht als Generatoren und sind erlaubt.
4. PVP
1. Das Töten/Verletzen von anderen Spielern ist auf dem RPG-Server nicht erlaubt. Du wurdest von einem Spieler verletzt oder getötet? Melde dies bitte einem Supporter, Mod oder Admin!
5. Grundstücke
1. Jeder Spieler darf auf dem ganzen RPG-Server nur 5 Grundstücke besitzen und 3 mieten!
Wer durch einen Bug diese Einstellung umgeht, bekommt ein Grundstück OHNE Vorwarnung enteignet.
2. Es ist erlaubt, BEFREUNDETE SPIELER auf dem GS mitwohnen zu lassen.
Es ist aber UNTERSAGT, GS oder Räume in einem GS zu vermieten oder Fremden zur Verfügung zu stellen.
Diese Option ist ausschließlich für Stadtherren des Servers.
3. Es zählen immer die für das Grundstück angegebenen Bauregeln. Jede Stadt hat dafür HIER eine eigene Info!
6. Marktstand / Shop
1. Jeder Spieler darf nur 4 Marktstände / Räum auf einmal mieten.
2. Es ist untersagt, außerhalb von den Marktständen oder den offiziellen Malls Shops zu errichten.
3. Es ist zu melden, wenn Vermietungsschilder nicht mehr funktionsfähig sind.
4. Es ist verboten, Luft zu verkaufen.
5. Es ist verboten, Items für den Preis 0 anzukaufen.
6. "Spendenshops" sind verboten.
7. Stadtleben
- Städte allgemein
1. Jeder Spieler darf nur 4 Städte besitzen.
2. Städte dürfen nicht verkauft oder weitergegeben werden.
3. In einer Stadt gelten die Bauvorschriften des Stadtherrn, die gut leserlich im Hauptgebäude der Stadt (Kurzform).
4. Nach 14 Tagen ab dem Aufstellen einer Enteignungsandrohung aufgrund einer Stadtregelmissachtung kann der Stadtherr das Grundstück enteignen lassen. Sollte der Spieler seit Aufstellen des Schildes offline sein tritt 2.3 in Kraft.
5. Nach 30 Tagen unangemeldeter Inaktivität eines Grundstückbesitzers kann der Stadtherr das Grundstück ohne Ankündigung enteignen lassen. (Durch ein Schild mit Abwesenheitsnotiz kann dies maximal auf 60 Tage GESAMTZEIT erhöht werden!) - Siehe auch Punkt 2 Inaktivität.
6. Die Grundstückspreise einer Stadt bestimmt der Stadtherr, jedoch muss der Preis MINDESTENS 10.000 Taler betragen. Sollte der Stadtherr gegen diese Regel verstoßen, wird die Stadt enteignet.
7. Sollte das Grundstück von einem Spieler verkauft werden, unbebaut sein und niemand kauft es, weil der Preis zu hoch ist, kann der Stadtherr nach 8 Wochen eine Reduzierung des Verkaufspreises auf Stadtniveau fordern.
8. Nach dem Erwerb eines Grundstücks kann es der neue Eigentümer zu einem beliebigen Preis handeln.
- Stadtherr / 2.Stadtherr
1. Nach 2 Wochen unangemeldeter Inaktivität des Stadtherrn wird die Stadt enteignet.
2. Sollte ein Stadtherr regelmäßig online kommen, allerdings sich nicht um seine Stadt kümmern, kann diese enteignet werden.
3. Stadtherren dürfen keine Grundstücke für sich selbst erstellen und bewirtschaften! Auch ein Umweg über Dritte ist nicht erlaubt! Er darf jedoch seine Stadt selbst als Grundstück nutzen!
4. Stadtherren MÜSSEN Ihre Grundstücke nach folgendem Schema benennen: s001-WUNSCHNAME
Zuerst die Stadtnummer, gefolgt von einem Bindestrich und einer selbst zu wählenden Zusatzbezeichnung.
Namen die das GS als AnfängerGS deklarieren oder darauf andeuten sind verboten!
5. Bei Vollstreckung einer Enteignung muss der Stadtherr sich an die Ankündigungsschilder stellen und dort ein Ticket schreiben
6. NUR der Stadtherr kann einen 2.Stadtherrn bestimmen. Dieser kann dasselbe wie der Stadtherr und ist rechtlich auch so zu handhaben.
7. Der Stadtherr muss dafür Sorge tragen, dass der Zugang zu einzelnen Grundstücken gewährleistet ist.
8. Bei Vorhaben einer Bauregeländerung (auch wenn man die Stadt frisch erworben hat) MUSS dies vorher mit einem Kaiser abgesprochen werden.
9. Bei genehmigter Bauregeländerung einer Stadt müssen am Stadtspawn und an ALLEN betroffenen Grundstücken Schilder mit evtl. Umbauaufforderungen 60 TAGE stehen - sonst wird nicht enteignet! Die Schilder müssen mit 2 roten Wollblöcken direkt am Grundstück gekennzeichnet und penetrant deutlich zu sehen sein, damit der GS-Owner die Möglichkeit hat, darauf zu reagieren.
10. Ein Stadtherr hat ohne jegliche Widerworte die Entscheidung eines Teamlers zu akzeptieren, ob enteignet wird oder nicht. Es wird unter anderem noch versucht, den GS-Owner zu erreichen.Wenn ein Stadtherr seine Stadt nicht mehr weiterführen möchte, kann er das einem Kaiser mitteilen.
Der Wert der Stadt wird dann ermittelt und an den Stadtbesitzer teilweise ausgezahlt. Ein Rücktritt ist dann nicht mehr machbar!
11. Es ist ausdrücklich Verboten das Stadtherren auf Grundstücken von Mitspielern in ihrer eigenen Stadt zu bauen oder etwas zu zerstören wenn es der Eigentümer des Grundstücks nicht erlaubt! (Bei einem Verstoß verliet der Stadtherr sofort seinen Rang und auch seine Stadt!)
Sollte jemand als 2.Stadtherr eingetragen sein, geht man im Normalfall davon aus, dass dieser auch viel in die Stadt investiert hat.
Im Falle einer Enteignung oder eines Rücktritts des Stadtherrn hat somit der 2.Stadtherr ein Vorkaufsrecht.
Er darf also die Bitte an einem Kaiser äußern, diese Stadt ohne Versteigerung zu übernehmen.
Die Bedingungen werden von den Kaisern dann genannt.
Solltet Ihr jemanden als 2.Stadtherrn für eure Stadt ernennen, müsst ihr diesem ABSOLUT vertrauen. Wenn es zu Streit wegen
Missbrauchs der Rechte kommt, ist dafür NICHT das Team zuständig. Also überlegt euch, wen Ihr eintragen lasst.
10. Zusätze
1. Das Verleihen von Talern ist nicht Verboten, das Einnehmen von Zinsen ist jedoch Verboten. Wer Taler verleiht und diese nicht zurück bekommt, hat kein Recht auf Beschwerde.
2. Das Verschenken seiner Taler ist erlaubt.
3. Das Verschenken seines ganzen Besitzes, weil man aufhört, ist erlaubt.
4. Items, die durch Eigenverschulden außer Reichweite gelangen, sind verloren.
5. Shops dürfen nicht auf Grundstücken erstellt werden!
Es gelten die von FrostLandCraft definierten allgemeinen Regeln!
Diese sind hier einzusehen:
Allgemeine Server Regeln
2. Inaktivität
1. Euer Inventar und Geldbestand bleibt euch erhalten, egal wie lange ihr offline seid
2. Ab dem 30 Offline-Tag können Grundstücke und dessen Inhalt enteignet werden.
3. Durch ein Abwesenheit-Schild am Eingang eures GS könnt ihr diese Zeit auf maximal 60 Tage erweitern. Das Schild MUSS von dem GS-Besitzer erstellt worden sein. Nach 61 Tagen darf immer enteignet werden. Wir können einfach nicht wissen, ob eine Person die 2 Monate offline war überhaupt wieder auf FrostLandCraft kommt. Damit Stadtherren eine belebte Stadt haben können darf dann enteignet werden.
3. Tierhaltung und Farmen
- Tierfarm
1. Je Tier müssen volle 10 Blöcke Fläche zur Verfügung stehen.
2. Damit das Zählen der Tiere für Teammitglieder besser machbar ist, wäre es gut wenn die Tiere in rechteckigen Gehegen gehalten werden.
3. Tiere, die auf Wasser schwimmen, sind NICHT erlaubt.
Durch ständige Bewegungen zehrt dies zu viel an der Serverleistung.
4. Auf einem GS sind MAX. 135 Tiere erlaubt.
Aneinander liegende Grundstücke eines Spielers zählen als EIN Grundstück, auch wenn sie unterschiedliche IDs haben.
Es ist nicht erlaubt, sich Megafarmen an Tieren aufzubauen.
FORMEL ZUM ERRECHNEN: Länge mal Breite vom Grundstück geteilt durch 15 = Tieranzahl
- XP-Farm (Monster)
1. XP-Farmen sind erlaubt, allerdings darf man dort nicht AFK (abwesend) stehen.
Sollte ein Teamler kontrollieren und ein Nutzer steht AFK, so werden alle umliegenden Spawner zerstört. Die Länge des AFK- Stehens ist irrelevant.
2. Wird ein Spieler mit einem AFK-Bot erwischt, wird dies bestraft.
- Pflanzenfarm
1. Alles was angebaut wird, muss zu Fuß und von Hand (mit geeignetem Werkzeug) abgeerntet werden.
2. Auto- und halbautomatische Farmen sind also NICHT erlaubt.
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- Generatoren
1. Jegliche Art von Generatoren sind untersagt.
2. Unendliche Wasserquellen zählen nicht als Generatoren und sind erlaubt.
4. PVP
1. Das Töten/Verletzen von anderen Spielern ist auf dem RPG-Server nicht erlaubt. Du wurdest von einem Spieler verletzt oder getötet? Melde dies bitte einem Supporter, Mod oder Admin!
5. Grundstücke
1. Jeder Spieler darf auf dem ganzen RPG-Server nur 5 Grundstücke besitzen und 3 mieten!
Wer durch einen Bug diese Einstellung umgeht, bekommt ein Grundstück OHNE Vorwarnung enteignet.
2. Es ist erlaubt, BEFREUNDETE SPIELER auf dem GS mitwohnen zu lassen.
Es ist aber UNTERSAGT, GS oder Räume in einem GS zu vermieten oder Fremden zur Verfügung zu stellen.
Diese Option ist ausschließlich für Stadtherren des Servers.
3. Es zählen immer die für das Grundstück angegebenen Bauregeln. Jede Stadt hat dafür HIER eine eigene Info!
6. Marktstand / Shop
1. Jeder Spieler darf nur 4 Marktstände / Räum auf einmal mieten.
2. Es ist untersagt, außerhalb von den Marktständen oder den offiziellen Malls Shops zu errichten.
3. Es ist zu melden, wenn Vermietungsschilder nicht mehr funktionsfähig sind.
4. Es ist verboten, Luft zu verkaufen.
5. Es ist verboten, Items für den Preis 0 anzukaufen.
6. "Spendenshops" sind verboten.
7. Stadtleben
- Städte allgemein
1. Jeder Spieler darf nur 4 Städte besitzen.
2. Städte dürfen nicht verkauft oder weitergegeben werden.
3. In einer Stadt gelten die Bauvorschriften des Stadtherrn, die gut leserlich im Hauptgebäude der Stadt (Kurzform).
4. Nach 14 Tagen ab dem Aufstellen einer Enteignungsandrohung aufgrund einer Stadtregelmissachtung kann der Stadtherr das Grundstück enteignen lassen. Sollte der Spieler seit Aufstellen des Schildes offline sein tritt 2.3 in Kraft.
5. Nach 30 Tagen unangemeldeter Inaktivität eines Grundstückbesitzers kann der Stadtherr das Grundstück ohne Ankündigung enteignen lassen. (Durch ein Schild mit Abwesenheitsnotiz kann dies maximal auf 60 Tage GESAMTZEIT erhöht werden!) - Siehe auch Punkt 2 Inaktivität.
6. Die Grundstückspreise einer Stadt bestimmt der Stadtherr, jedoch muss der Preis MINDESTENS 10.000 Taler betragen. Sollte der Stadtherr gegen diese Regel verstoßen, wird die Stadt enteignet.
7. Sollte das Grundstück von einem Spieler verkauft werden, unbebaut sein und niemand kauft es, weil der Preis zu hoch ist, kann der Stadtherr nach 8 Wochen eine Reduzierung des Verkaufspreises auf Stadtniveau fordern.
8. Nach dem Erwerb eines Grundstücks kann es der neue Eigentümer zu einem beliebigen Preis handeln.
- Stadtherr / 2.Stadtherr
1. Nach 2 Wochen unangemeldeter Inaktivität des Stadtherrn wird die Stadt enteignet.
2. Sollte ein Stadtherr regelmäßig online kommen, allerdings sich nicht um seine Stadt kümmern, kann diese enteignet werden.
3. Stadtherren dürfen keine Grundstücke für sich selbst erstellen und bewirtschaften! Auch ein Umweg über Dritte ist nicht erlaubt! Er darf jedoch seine Stadt selbst als Grundstück nutzen!
4. Stadtherren MÜSSEN Ihre Grundstücke nach folgendem Schema benennen: s001-WUNSCHNAME
Zuerst die Stadtnummer, gefolgt von einem Bindestrich und einer selbst zu wählenden Zusatzbezeichnung.
Namen die das GS als AnfängerGS deklarieren oder darauf andeuten sind verboten!
5. Bei Vollstreckung einer Enteignung muss der Stadtherr sich an die Ankündigungsschilder stellen und dort ein Ticket schreiben
6. NUR der Stadtherr kann einen 2.Stadtherrn bestimmen. Dieser kann dasselbe wie der Stadtherr und ist rechtlich auch so zu handhaben.
7. Der Stadtherr muss dafür Sorge tragen, dass der Zugang zu einzelnen Grundstücken gewährleistet ist.
8. Bei Vorhaben einer Bauregeländerung (auch wenn man die Stadt frisch erworben hat) MUSS dies vorher mit einem Kaiser abgesprochen werden.
9. Bei genehmigter Bauregeländerung einer Stadt müssen am Stadtspawn und an ALLEN betroffenen Grundstücken Schilder mit evtl. Umbauaufforderungen 60 TAGE stehen - sonst wird nicht enteignet! Die Schilder müssen mit 2 roten Wollblöcken direkt am Grundstück gekennzeichnet und penetrant deutlich zu sehen sein, damit der GS-Owner die Möglichkeit hat, darauf zu reagieren.
10. Ein Stadtherr hat ohne jegliche Widerworte die Entscheidung eines Teamlers zu akzeptieren, ob enteignet wird oder nicht. Es wird unter anderem noch versucht, den GS-Owner zu erreichen.Wenn ein Stadtherr seine Stadt nicht mehr weiterführen möchte, kann er das einem Kaiser mitteilen.
Der Wert der Stadt wird dann ermittelt und an den Stadtbesitzer teilweise ausgezahlt. Ein Rücktritt ist dann nicht mehr machbar!
11. Es ist ausdrücklich Verboten das Stadtherren auf Grundstücken von Mitspielern in ihrer eigenen Stadt zu bauen oder etwas zu zerstören wenn es der Eigentümer des Grundstücks nicht erlaubt! (Bei einem Verstoß verliet der Stadtherr sofort seinen Rang und auch seine Stadt!)
Sollte jemand als 2.Stadtherr eingetragen sein, geht man im Normalfall davon aus, dass dieser auch viel in die Stadt investiert hat.
Im Falle einer Enteignung oder eines Rücktritts des Stadtherrn hat somit der 2.Stadtherr ein Vorkaufsrecht.
Er darf also die Bitte an einem Kaiser äußern, diese Stadt ohne Versteigerung zu übernehmen.
Die Bedingungen werden von den Kaisern dann genannt.
Solltet Ihr jemanden als 2.Stadtherrn für eure Stadt ernennen, müsst ihr diesem ABSOLUT vertrauen. Wenn es zu Streit wegen
Missbrauchs der Rechte kommt, ist dafür NICHT das Team zuständig. Also überlegt euch, wen Ihr eintragen lasst.
10. Zusätze
1. Das Verleihen von Talern ist nicht Verboten, das Einnehmen von Zinsen ist jedoch Verboten. Wer Taler verleiht und diese nicht zurück bekommt, hat kein Recht auf Beschwerde.
2. Das Verschenken seiner Taler ist erlaubt.
3. Das Verschenken seines ganzen Besitzes, weil man aufhört, ist erlaubt.
4. Items, die durch Eigenverschulden außer Reichweite gelangen, sind verloren.
5. Shops dürfen nicht auf Grundstücken erstellt werden!